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GVO

Der Gesetzgeber hat nach wie vor keine Schwellenwerte für unbeabsichtigte oder technisch unvermeidbare Spuren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in konventionellem Saatgut erlassen. Wir haben Qualitätssicherungssyteme etabliert, ohne allerdings dabei naturwissenschaftliche und technische Grenzen überwinden zu können. Daher geben wir folgende Erklärung ab:

GVO-ERKLÄRUNG

Wir bestätigen, dass wir im Rahmen unseres gesamten Züchtungs- und Vermehrungsprozesses vollständig auf die Verwendung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) verzichten. Unsere Sorten sind klassisch gezüchtete Sorten, die unter Verwendung traditioneller Züchtungsmethoden, also ohne den Einsatz von gentechnischen Methoden, aus gentechnisch nicht veränderten Elternkomponenten gezüchtet und vermehrt wurden.

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